Coronavirus – Aktuelle Maßnahmen für den Tennissport

Nachdem diese Woche eine neue Verordnung der Bundesregierung zum Coronavirus herausgekommen ist, möchten wir euch über die wichtigsten Punkte, die unseren Bereich Tennis betreffen, informieren. Gleich eines Vorweg: wir sind in der glücklichen Lage, dass uns die Maßnahmen im normalen Trainingsbetrieb kaum einschränken. Es bedarf jedoch eines disziplinierten Umgangs damit.

  • Mit 25. Oktober muss bei der Sportausübung grundsätzlich wieder der Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden. Ausgenommen sind Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, bei erforderlichen Sicherungs- und Hilfeleistungen sowie kurzfristigen Unterschreitungen.
  • An Sportveranstaltungen (Trainings/Sporteinheiten/Wettkämpfe,…) dürfen in geschlossenen Räumen maximal 6 und outdoor maximal 12 Personen teilnehmen. Es können aber auch mehrere Gruppen/Veranstaltungen parallel gebildet werden, wenn durch organisatorische Maßnehmen eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann. Ausgenommen von der maximalen TeilnehmerInnenzahl sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Im Sportbereich sind das etwa TrainerInnen und BetreuerInnen.
  • Maximal 6 Kinder denen gegenüber teilnehmende Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen, sind ausgenommen (Eltern-Kind-Turnen mit 6 Kindern und 6 Erwachsenen somit möglich).

Alle weiteren Informationen findet ihr auf der Homepage des Sozialministerium.

Wir wünschen euch weiterhin viel Spaß beim Training!