AGB

1. Vertragsabschluss
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der „Tennis Gelautz & Schmidt OG“ geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennis Gelautz & Schmidt OG kommt nach mündlicher/schriftlicher Anmeldung durch unsere mündliche/schriftliche Bestätigung zustande. Die Tennis Gelautz & Schmidt OG ist in der Annahme eines Auftrages frei.

2. Training
Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit 2 bis 4 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklassen o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennis Gelautz & Schmidt OG teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke ein. Dabei versucht die Tennis Gelautz & Schmidt OG auf die Wünsche der Spieler nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens des Kunden nicht. Die Tennis Gelautz & Schmidt OG bemüht sich jedoch, Ihren Wünschen bezüglich eines bestimmten Trainers zu entsprechen.

3. Dauer der Trainingseinheit
Die Dauer der Trainingseinheit beträgt bei allen Unterrichtsstunden der Tennis Gelautz & Schmidt OG 55 Minuten, sofern nicht anders angegeben.

4. Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit. Wir können vor Beginn und nach Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

5. Trainingsbereich
Der Trainingsbereich umfasst lediglich die Trainingsplätze und den Wartebereich für Angehörige.

6. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

7. Ausgefallene Stunden
Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Spieler uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Rechtzeitig abgesagte Stunden werden nachgespielt.

8. Zahlungen
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Trainingseinheit, bei Trainingsblöcken am Beginn des Blockes fällig. Eine Zahlung kann mit befreiender Wirkung nur auf das von der Tennisschule angegebene Konto geleistet werden.
Kurskosten bzw. vereinbarte Teilbeträge sind bis zum vereinbarten Termin zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 6% p.a. des gesamten Betrages, sowie anfallende Mahnspesen in Rechnung gestellt.

9. Umsatzsteuer

Bei allen unseren Preisen ist die Umsatzsteuer von 20% inkludiert, sofern nicht anders angegeben.

10. Haftung
Die Haftung der Tennis Gelautz & Schmidt OG beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit, den Trainingsbereich sowie auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

11. Mängelrügen

Beanstandung wegen mangelhafter Leistung der Tennis Gelautz & Schmidt OG oder etwaigen entstandenen Schäden an Personen und Gegenständen während einer Trainingseinheit sind innerhalb von 72 Stunden nach dieser Trainingseinheit schriftlich an die Tennis Gelautz & Schmidt OG zu melden. Nach Ablauf dieser Frist sind keinerlei Mängelrügen mehr möglich.

12. Gerichtsstand

Für Klagen aus diesem Vertrag von und gegen die Tennis Gelautz & Schmidt OG ist das jeweilige Gericht in Wien zuständig.

13. Mit der Teilnahme am Training gelten die Geschäftsbedingungen als anerkannt.

Stand: 01. Jänner 2023