Maßnahmen bezüglich Corona

Liebe Tennisfreunde!

Mit Mittwoch 19. Mai tritt die neue Corona-Verordnung in Kraft. Diesbezüglich möchten wir euch die wichtigsten Informationen für unseren Bereich mitteilen.

Corona Verhaltensregeln des ÖTV

Zunächst ist sehr erfreulich, dass das Training in den Tennishallen wieder erlaubt ist.

Neben dem Tragen einer Maske und dem 2 Meter Abstand ist die neue „3G-Regel“ zentraler Bestandteil der neuen Verordnung – sowohl auf den Freiplätzen als auch in der Tennishalle.

Für die uns sind folgende Punkte wichtig:

  • Laut §19 Abs. 8 benötigen Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr bzw. Kinder die noch eine Volksschule besuchen keinen Test.
  • Für Kinder und Jungendliche nach der Volksschule reicht der Test, welcher in der Schule gemacht wurde. Den Nachweis bitte mitnehmen.
  • Bitte tragt euren Namen und Kontaktdaten in die aufgelegte Liste ein
  • Darüber hinaus gilt für Spieler und Begleitpersonen der Kinder ebenfalls die „3G-Regel“. Auch hier den Nachweis mitnehmen. Ein Selbsttest vor Ort ist leider nicht möglich.

Sowohl die Maßnahmen der Regierung als auch unsere werden laufend adaptiert!

Wir wünschen euch viel Spaß beim Training!